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Themenübersicht (Auswahl):
Zuständigkeiten ·
G8 ·
Abi-Doppel-Jg ·
Ganztag ·
Kern-Lehrpläne ·
Lernmittelfreiheit
·
Schulleiter-Wahl ·
Eigenverantwortliche Schule
·
OECD ·
Länger gemeinsam Lernen
· etc.
Zuständigkeiten im NRW-Schulsystem
Die Aufgaben
und Funktionen von
>
Eine
Übersicht des Schulministeriums (vom November 2007)
>
Was
macht ein Pflegschaftsvorsitzender? (MSW)
>
Broschüre
des MSW - Einfach mitwirken - Elternmitwirkung in der
Schule

>
Schulgesetz
NRW
Schulzeitverkürzung (G8 -
Turbo-Abi)
Offener
Brief an
Ministerin
Barbara
Sommer:
Positionspapier
der LEK NRW
zu "G8 und
die Folgen"
In einem
offenen
Brief wendet
sich die
Landeselternkonferenz
an das
Schulministerium
und fordert
die
Landesregierung
auf, die
Sorgen einer
Vielzahl von
Eltern im
Zusammenhang
mit G8 ernst
zu nehmen
und drängt
auf eine
baldige
Klärung der
im Brief
zusammengefassten
Fragen und
Probleme im
Interesse
unserer
Kinder.
Die vielen
Rückfragen besorgter Eltern zur Schulzeitverkürzung und die anhaltende
Diskussion um G8 hatten uns veranlasst, im Rahmen unserer
Mitgliederversammlung einen Workshop zum Thema „G8 und die Folgen“
unseren Mitgliedern und interessierten Elternvertretern der LEK
anzubieten. Die Ergebnisse diese Wokshops mit den Forderungen an das
Ministerium finden Sie in unserem Positionspapier
>
Positionspapier der LEK NRW zu "G8 und die Folgen" vom 20.02.2010
Weitere Informationen zu "G8":
>
Broschüre
des MSW "Schulzeitverkürzung gelingt" (2009)

>
MSW: Förderung und Schulzeitverkürzung
/ Durchlässigkeit / Umstellungen
>
Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen
>
FAQ
- Häufig gestellte Fragen zur Sekundarstufe I +
als
PDF zum Ausdrucken

>
FAQ
- Häufig gestellte Fragen zur "neuen" Oberstufe ab 2010
>
Erklärung
zur Schulzeitverkürzung in NRW (Rheinische
Direktorenvereinigung) Feb. 2008
>
MSW
Ganztagsschulen und Ganztagsangebote in Nordrhein-Westfalen
>
Perspektivwechsel
bei den neuen Lehrplänen
Stärkere Orientierung an den Kompetenzen (MSW PM vom 01.10.2009)

>
Stellungnahme
zu den NRW G8-Lehrplänen (Humboldt-Uni Berlin)

>
„Lehrpläne
gehören auf den Müll!“ (Archiv der Zukunft-Netzwerk / Reinhard
Kahl)
>
Schulzeitverkürzung
aus Sicht der Gesamtschulen (GGG)
>
Schulzeitverkürzung
aus Sicht der Realschulen

>
Bürgerinitiative
familiengerechte Bildung und Schule G-IB-8
>
mit
Elternfragebogen
>
Schülerprognose
und Schulabgängerprognose bis 2029/30 (MSW)

Thementag bei WDR5
Eltern, Lehrer, Schüler im
Stress: Das Turbo-Abi schafft alle
In Deutschland existiert derzeit in 15
von 16 Bundesländern flächendeckend die von neun auf
acht Jahre verkürzte Gymnasialzeit. Auch in
Nordrhein-Westfalen werden seit dem Schuljahr 2005/2006
alle Gymnasien auf den verkürzten Bildungsgang bis zum
Abitur umgestellt. Einige Gymnasien haben mit den
Umstieg sogar schon früher begonnen. "Turbo-Abi" und
"G8" sind die beiden Schlagwörter, die diese Maßnahme in
der öffentlichen Diskussion zusammenfassen.
>
WDR5
Thementag "Turbo-Abi" zum Nachlesen - hören
2007 - 2013
Abi-Doppel-Jahrgänge
Doppelter Abiturienten-Jahrgang in NRW im Jahr 2013
-
Demographisch bedingt
steigt die Zahl der Studienberechtigten bis zum Jahr 2010.
-
Darüber hinaus werden
in den Jahren 2007 - 2015 in jeweils mindestens einem Bundesland
zwei Schuljahrabgänge parallel das Abitur ablegen!
-
Nach Schätzungen von
KMK und Schulministerium NRW werden im Jahr 2013
mehr als 176.000 Studienberechtigte ( + 56.000 im Vergleich zu
2012 !)
allein aus NRW einen Studienplatz oder eine Ausbildung anstreben!

-
Frühestens im Jahr 2022
wird es eine Normalisierung geben.
-
Betroffen sind nicht
nur die Gymnasien, sondern alle Schulformen bzw. alle Schulabgänger!
-
Die LEK-NRW fordert von
allen Beteiligten (Politik, Hochschulen, Handwerkskammern, IHK,
Arbeitsagentur etc.) alles Mögliche zu unternehmen die
Zukunftschancen unserer Kinder nicht zu gefährden!
-
Nur wenn sich alle
gemeinsam des Problems annehmen, kann man die
Abi-Doppel-Jahrgänge als Chance für die deutsche Wirtschaft
begreifen, wie es auf der Tagung des Elternforums Bildung und des
Deutschen Philologenverbandes am 23.10.07 in Berlin diskutiert
wurde.
>
Abitur
nach 12 Jahren – wie, wo und warum? (Bundeselternrat)
>
www.chancenlos2012.de
(eine Initiative aus Berlin)
>
Prognose
Studienkapazitäten - Centrum für Hochschulentwicklung (Stand: Dez. 2007)

>
CHE
Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung
- Neue Berechnungen zum Studierendenhoch

>
Doppel-Abitur
als Chance - PM Elternforum + Dt. Philologenverband
>
Ganztagsschulen und
Ganztagsangebote in Nordrhein-Westfalen
Angebote in NRW - Informationen auf den
Seiten des Ministeriums
>
Schulministerium
- Ganztagsangebote
Ganztagsoffensive für die
Sekundarstufe I
Die Ganztagsoffensive für die
Sekundarstufe I besteht aus drei Programmen:
-
Das
"1.000-Schulen-Programm"
fördert Räumlichkeiten und
Erstausstattung für Aufenthalt und
Verpflegung von Schülerinnen und
Schülern während einer Mittagspause.
-
Das
Programm "Geld oder Stelle"
sorgt für pädagogische
Übermittagbestreuung und für Ganztags-
und Betreuungsangebote. Das Programm
"Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I"
wird zum 1.2.2009 in das Programm "Geld
oder Stelle" überführt.
-
Über das dritte
Programm werden zum 1.8.2009
und zum 1.8.2010 insgesamt jeweils 108
gebundene Ganztagsgymnasien und 108
gebundene Ganztagsrealschulen
umgewandelt.
Das 1.000-Schulen-Programm
und das Programm "Geld oder Stelle" richten
sich an alle Schulen und alle Schulformen
der Sekundarstufe I.
Die erforderlichen
Erlasse sind am 31.7.2008 in Kraft
getreten.
Die Schulträger stellen bis zum
31.10.2008 die
Anträge für das Programm "Geld oder Stelle"
sowie bis zum 30.11.2008 für die neu
einzurichtenden Ganztagsgymnasien und
Ganztagsrealschulen und für das
1.000-Schulen-Programm.
Zu den Erlassen
gehören auch Änderungen der Erlasse zur
Fünf-Tage-Woche und zu den
Hausaufgaben.
Es ist so früh wie möglich
erforderlich, dass sich Schulen und
Schulträger möglichst unverzüglich
miteinander in Verbindung setzen, um die
erforderlichen Abstimmungs- und
Verständigungsprozesse in die Wege zu
leiten. Dazu gehört auch eine Abstimmung
über Anschlussregelungen für bestehende
Verträge aus dem Programm "Dreizehn Plus in
der Sekundarstufe I".
KMK
(Kultusministerkonferenz): Definition von
Ganztagsschulen:
Die
Kultusministerkonferenz berücksichtigt bei
ihrer Definition von Ganztagsschulen sowohl
den Gesichtspunkt der
ganztägigen Beschulung als auch den der
Betreuung. Ganztagsschulen
sind demnach Schulen, bei
denen im Primar- und Sekundarbereich I
-
an mindestens drei
Tagen in der Woche ein ganztägiges
Angebot für die Schülerinnen und
Schüler bereitgestellt wird, das täglich
mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
-
an allen Tagen des
Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden
Schülerinnen und Schülern
ein Mittagessen bereit gestellt wird,
-
die Ganztagsangebote
unter der Aufsicht und Verantwortung der
Schulleitung organisiert
und in enger
Kooperation mit der Schulleitung
durchgeführt werden sowie in einem
konzeptionellen
Zusammenhang mit dem
Unterricht stehen.
(Quelle:
http://www.kmk.org/statist/GTS_2006.pdf)
Schulen
brauchen Gestaltungsspielräume. Nur dann kann der Unterricht
den jeweiligen Voraussetzungen der Lernenden gerecht werden.
Im Mittelpunkt der Erneuerung der Schulen steht daher die
eigenverantwortliche Schule. Sie legt selbst die Ziele der
innerschulischen Qualitätsentwicklung fest und entscheidet,
wie die grundlegenden Vorgaben des Schulgesetzes erfüllt und
umgesetzt werden. Dennoch bleibt auch die
eigenverantwortliche Schule in staatlicher Verantwortung.
Notwendig sind allgemein verbindliche Orientierungen über
die erwarteten Lernergebnisse und regelmäßige Überprüfungen,
inwieweit diese erreicht werden.
In
diesem Angebot werden Curriculare Vorgaben
verknüpft mit Hinweisen und begleitenden
Materialien zur Verfügung gestellt. Man kann
gezielt - auch fachübergreifend - in den
Lehrplantexten recherchieren.
>
Standardsicherung
NRW
Lernmittel und Lernmittelfreiheit
Auszug aus
dem Schulgesetz - Zehnter Teil Schulfinanzierung
§ 96
Lernmittelfreiheit
(1) Den
Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen
werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages
abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel gemäß
§30 zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. In Ausnahmefällen
können ihnen, soweit dies wegen der Art der Lernmittel erforderlich ist,
diese zum dauernden Gebrauch übereignet werden.
Die Beträge, die den durchschnittlichen
Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr
insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen, sind
durch die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und
den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG festgelegt.
Der Eigenanteil darf in der Regel ein
Drittel des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.
Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen
die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder
Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen
gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen
Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu
zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und
Rechengeräte aller Art, einschließlich technische
Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.
>
Schulgesetz
§ 96 Lernmittelfreiheit
>
Verordnung
über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5
Schulgesetz
September 2009
Schulleiterwahl
Mitteilung des MSW:
Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sind, so wie
alle übrigen im Bereich der Landesverwaltung ausgeschriebenen Stellen,
nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen
(Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, § 9 Abs. 1 BeamtStG).
Dabei erfolgt eine Personalauswahl auf Grundlage einer
aktuellen dienstlichen Beurteilung.
§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass zunächst die
Schulaufsicht der Schulkonferenz aus den Bewerbungen die für die Wahl
geeigneten Personen benennt.
Nach dem Wortlaut des § 61 Abs. 3 Satz 1 SchulG schlägt die
Schulkonferenz (nach Durchführung des Wahlverfahrens) der Schulaufsicht
dann eine Person zur Ernennung vor.
Die Besetzungsentscheidung trifft also gemäß der
Gesetzesregelung die Schulaufsicht. Die dienstrechtlichen Vorschriften
bleiben unberührt.
Die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht in
Münster haben zu den von Ihnen gestellten Fragen Grundsätze aufgestellt,
nach denen die Bezirksregierungen verfahren.
Bereits die Benennung der am besten geeigneten Personen
oder der am besten geeigneten Person gegenüber der Schulkonferenz (§ 61
Abs. 1 Satz 2 SchulG) muss sich nach dem eingangs dargestellten
Leistungsgrundsatz richten.
Dies bedeutet in der Praxis, dass die Bezirksregierungen
nur die nach ihrer Beurteilung am besten geeigneten Bewerber benennen
kann.
Auch die endgültige Besetzungsentscheidung muss stets am
Leistungsprinzip ausgerichtet sein.
Dies gilt auch dann, wenn eine ablehnende oder nicht
zustande gekommene Entscheidung der Schulkonferenz vorliegen sollte, die
dem Grundsatz der Bestenauslese nicht entspricht.
Gleiches gilt auch für die gem. § 61 Abs. 4 SchulG
einzuholende Zustimmung des Schulträgers.
Urteile zur Schulleiterwahl:
1. Oberwaltungsgericht (OVG) NRW vom
7.8.2008, Aktenzeichen: 6 B 942/08
2. OVG NRW vom 23.4.2008, Aktenzeichen: 6
B 370/08
>
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
Juni 2008
Eigenverantwortliche Schule
Am 19.06.2008 hat das Ministerium für
Schule und Weiterbildung NRW (MSW) ein Maßnahmepaket zur "Stärkung der
Eigenverantwortlichen Schule" veröffentlicht (hier Kurzübersicht):
-
Mehr Freiräume für innovative
schulische Vorhaben.
-
Schulleiter werden zu
Dienstvorgesetzten
-
Lehrerräte erhalten
personalvertretungsrechtliche Kompetenzen.
-
Erhöhung der Attraktivität von
Leitungsfunktionen.
-
Vorqualifizierung von potentiellen
Schulleitungen.
-
Bessere Personalsteuerung durch
Flexibilisierung der Stellenbesetzungsverfahren und
Stellentransparenz.
-
Fortsetzung der Altersteilzeit für
Lehrkräfte.
Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte
wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
-
Beschäftigung von Nicht-Lehrkräften an
Schulen.
-
Gemeinsame Verantwortung in regionalen
Bildungsnetzwerken.
>
MSW
- Schulmail -[19.06.2008] Maßnahmenpaket "Stärkung der
Eigenverantwortlichen Schulen"
April 2008
Bericht im Manager-Magazin 09.04.2008:
OECD - Dreigliedrige
Schule schadet
Will die Bundesregierung das hohe Wirtschaftswachstum halten, muss sie
auf vielen Gebieten mehr tun. Dies geht aus dem neuen Wirtschaftsbericht
der OECD hervor.
Besonders problematisch sehen die Experten das Thema Bildung.
>
Manager-Magazin >>
Februar 2008
Neues Bündnis "Länger gemeinsam Lernen" gegründet
Im
Bündnis "Länger gemeinsam Lernen" haben sich
Initiativen und Einzelpersonen zusammen geschlossen,
um sich gemeinsam für eine Schule einzusetzen, die
allen Kindern beste Zukunftschancen bietet.
Zentrales
Ziel des Bündnisses ist es, für ein längeres
gemeinsames Lernen aller Kinder in den
nordrhein-westfälischen Schulen zu werben. Die
erforderliche breite gesellschaftliche Diskussion
zur Weiterentwicklung unseres Bildungssystems
möchten die Initiatorinnen und Initiatoren
befördern.
Die
Anforderungen an eine Schule, die die Potentiale
aller Kinder und Jugendlichen optimal fördert,
wurden im Februar 2008 anlässlich einer
Pressekonferenz von den Erstunterzeichnern der
Erklärung,
Prof. Hans-Martin Lübking (Evangelische Kirche
in Westfalen),
Guntram Schneider (Vorsitzender des DGB) und
Dr. Manfred Scholle (Vorstand Gelsenwasser AG)
vorgestellt.
Ein
zweites Bündnis mit ähnlicher Zielsetzung existiert seit einiger Zeit:
NRW-Bündnis "Eine Schule für alle"
Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen
Gruppen haben ein Aktionsbündnis gegründet. Ziel des Bündnisses ist die
Aufgabe des vielgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für alle.
Diese soll für alle Kinder und Jugendlichen bis zum ersten schulischen
Abschluss in der Sekundarstufe I da sein. Junge Menschen mit speziellem
Förderbedarf gehören von Anfang an dazu und erhalten dort die notwendige
Förderung. Jedes einzelne Mädchen und jeder einzelne Junge wird in
seiner Gesamtentwicklung unterstützt.
Dezember 2007
PISA 2006 (15-jährige) und IGLU/PIRLS
(Grundschulen 4. Klasse)
Veröffentlichung der internationalen Ergebnisse
>
PISA
2006 Webseite >>
>
IGLU/PIRLS
2006 Webseite >>
>
OECD
Factbook 2008
Performance on the science scale in PISA 2006:

Performance on the reading scale in PISA 2006:

22.11.2006
Brief und Informationen der LEK NRW
an alle Schulpflegschaften in NRW
>
LEK-Brief
als PDF >>
>
Resolution
BER FPT Mai 2003 Ludwigsfelde >>
>
BER_StellungnahmeSchulstruktur_24.9.05
>>
15.11.2006
Vorsitzender des BER fällt politischen Intrigen zum Opfer
Die
Elternvertreter im BER der Grund- und Gesamtschulen sowie die
Landeselternkonferenz bedauern den Rücktritt des Vorsitzenden des
Bundeselternrates Wilfried Steinert außerordentlich. Wir schätzen sein
Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz für bessere Bildungschancen
unserer Kinder.
Die Verbände verurteilen die persönlichen Angriffe auf die Person des
Vorsitzenden, die zu dessen Rücktritt geführt haben, auf das schärfste.
Der Austritt Niedersachsens trifft auf Unverständnis. „Das Ziel ‚Eine
Schule für Alle’ war und ist ein demokratisch diskutierter und
abgestimmter Konsens von allen im BER engagierten Elternvertretungen.
Auch wenn dies schon in der Vergangenheit nicht von allen
Gymnasialvertretern geteilt wurde. Die vier Elternverbände sind sich
darüber einig, dass gerade in Bezug auf den Rückschritt in die
Kleinstaaterei nach der Förderalismusreform ein starker BER als
länderübergreifende Plattform für engagierte Eltern unverzichtbar ist.
Um die Interessen der Schülerinnen und Schüler aus NRW weiterhin im
Bundeselternrat zu vertreten und für gleiche Bildungschancen aller
Kinder einzutreten, werden die vier Elternverbände auch in Zukunft auf
konstruktive Zusammenarbeit auf Bundesebene bauen und sich nicht aus der
Verantwortung ziehen. Uns geht es um eine zukunftsweisende Bildung für
alle Kinder, die unserer Gesellschaft und jedem Individuum eine
Existenzgrundlage bietet. Politisierung, Ideologisierung und Lobbyismus
sind kontraproduktiv und zeugen eher von Kleingeist als
Entwicklungswillen.
>
www.bundeselternrat.de
>
Vollständige
Erklärung von Wilfried W. Steinert zu seinem Rücktritt >>
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Juni 2006
Reform des Schulgesetzes zum Schuljahr
2006/07
Zum 01. August 2006 tritt das neue Schulgesetz
(Reform des Schulgesetzes von 2005) in Kraft.
Für uns Eltern wichtige, teilweise einschneidende
Maßnahmen:
-
Frühere Einschulung
-
Aufhebung der Schulbezirke für die Anmeldung
in der Grundschule und der Berufsschulen (ab Sj. 2008/09)
-
Verbindliche Grundschulempfehlungen - kaum
Mitspracherecht der Eltern beim Übergang in die
weiterführende Schule
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Veränderte Struktur in der Sek I + Sek II:
z.B. Gymnasium 9+3
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Neue Stundentafeln
-
Einführung von "Kopfnoten" für das Arbeits-
und Sozialverhalten (Handreichung
>>)
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Individuelle Förderung (u.a. um Sitzenbleiben
zukünftig zur Ausnahme zu machen)
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Einschränkung der Mitwirkung von Eltern und
Schülern (Aufhebung der Drittelparität in der
Schulkonferenz)
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Immer noch keine gewählte landesweite
Elternvertretung
-
Qualitätsanalyse an Schulen
-
Wahl der Schulleiter durch die Schulkonferenz
-
Eigenverantwortlichkeit der Schulen
Weitergehende Informationen zum
Schulgesetz:
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