Home Vorstand Satzung Service Impressum Übersicht

   Landeselternkonferenz NRW *
 

Home
Die LEK NRW
Aktuelles
Termine
Stadtschulpflegschaften
Themen
Stellungnahmen
Vorträge
Presse
Links
Kontakt

 

 

Themenübersicht (Auswahl):
Zuständigkeiten · G8 · Abi-Doppel-Jg · Ganztag  · Kern-Lehrpläne · Lernmittelfreiheit ·
Schulleiter-Wahl · Eigenverantwortliche Schule · OECD · Länger gemeinsam Lernen · etc.


Zuständigkeiten im NRW-Schulsystem

Die Aufgaben und Funktionen von

  • Schulministerium

  • Schulträger

  • Schulaufsicht

  • Schulleitung

  • Schulpflegschaft

  • Klassenpflegschaft

  • Stadt- und Kreisschulpflegschaften

  • Landesverbände (z.B. die Landeselternkonferenz NRW)

 Eine Übersicht des Schulministeriums  (vom November 2007)

 Was macht ein Pflegschaftsvorsitzender?  (MSW)

 Broschüre des MSW - Einfach mitwirken - Elternmitwirkung in der Schule Icon

 Schulgesetz NRW


Schulzeitverkürzung (G8 - Turbo-Abi)

 

Offener Brief an Ministerin Barbara Sommer:

Positionspapier der LEK NRW zu "G8 und die Folgen"

In einem offenen Brief wendet sich die Landeselternkonferenz an das Schulministerium und fordert die Landesregierung auf, die Sorgen einer Vielzahl von Eltern im Zusammenhang mit G8 ernst zu nehmen und drängt auf eine baldige Klärung der im Brief zusammengefassten Fragen und Probleme im Interesse unserer Kinder.

Die vielen Rückfragen besorgter Eltern zur Schulzeitverkürzung und die anhaltende Diskussion um G8 hatten uns veranlasst, im Rahmen unserer Mitgliederversammlung einen Workshop zum Thema „G8 und die Folgen“ unseren Mitgliedern und interessierten Elternvertretern der LEK anzubieten. Die Ergebnisse diese Wokshops mit den Forderungen an das Ministerium finden Sie in unserem Positionspapier

Positionspapier der LEK NRW zu "G8 und die Folgen" vom 20.02.2010

 

Weitere Informationen zu "G8":

 

 Broschüre des MSW "Schulzeitverkürzung gelingt" (2009)  Icon

 

 MSW: Förderung und Schulzeitverkürzung / Durchlässigkeit / Umstellungen

 

 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

 

 FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Sekundarstufe I    +   als PDF zum Ausdrucken  Icon

 FAQ - Häufig gestellte Fragen zur "neuen" Oberstufe ab 2010

 

 Erklärung zur Schulzeitverkürzung in NRW (Rheinische Direktorenvereinigung) Feb. 2008

 

 MSW Ganztagsschulen und Ganztagsangebote in Nordrhein-Westfalen

 

 Perspektivwechsel bei den neuen Lehrplänen
     Stärkere Orientierung an den Kompetenzen (MSW PM vom 01.10.2009) 
Icon

 Stellungnahme zu den NRW G8-Lehrplänen (Humboldt-Uni Berlin)  Icon

 „Lehrpläne gehören auf den Müll!“  (Archiv der Zukunft-Netzwerk / Reinhard Kahl)

 

 Schulzeitverkürzung aus Sicht der Gesamtschulen (GGG)

 Schulzeitverkürzung aus Sicht der Realschulen Icon

 

 Bürgerinitiative familiengerechte Bildung und Schule G-IB-8

 mit Elternfragebogen

 

 Schülerprognose und Schulabgängerprognose bis 2029/30 (MSW) Icon

 

 

Thementag bei WDR5

Eltern, Lehrer, Schüler im Stress: Das Turbo-Abi schafft alle

In Deutschland existiert derzeit in 15 von 16 Bundesländern flächendeckend die von neun auf acht Jahre verkürzte Gymnasialzeit. Auch in Nordrhein-Westfalen werden seit dem Schuljahr 2005/2006 alle Gymnasien auf den verkürzten Bildungsgang bis zum Abitur umgestellt. Einige Gymnasien haben mit den Umstieg sogar schon früher begonnen. "Turbo-Abi" und "G8" sind die beiden Schlagwörter, die diese Maßnahme in der öffentlichen Diskussion zusammenfassen.

 WDR5 Thementag "Turbo-Abi" zum Nachlesen - hören

 


2007 - 2013

Abi-Doppel-Jahrgänge

Doppelter Abiturienten-Jahrgang in NRW im Jahr 2013

  • Demographisch bedingt steigt die Zahl der Studienberechtigten bis zum Jahr 2010.

  • Darüber hinaus werden in den Jahren 2007 - 2015 in jeweils mindestens einem Bundesland zwei Schuljahrabgänge parallel das Abitur ablegen!

  • Nach Schätzungen von KMK und Schulministerium NRW werden im Jahr 2013
    mehr als 176.000 Studienberechtigte ( + 56.000 im Vergleich zu 2012 !)
    allein aus NRW einen Studienplatz oder eine Ausbildung anstreben!

      

  • Frühestens im Jahr 2022 wird es eine Normalisierung geben.

  • Betroffen sind nicht nur die Gymnasien, sondern alle Schulformen bzw. alle Schulabgänger!
     

  • Die LEK-NRW fordert von allen Beteiligten (Politik, Hochschulen, Handwerkskammern, IHK, Arbeitsagentur etc.) alles Mögliche zu unternehmen die Zukunftschancen unserer Kinder nicht zu gefährden!
     

  • Nur wenn sich alle gemeinsam  des Problems annehmen, kann man die Abi-Doppel-Jahrgänge als Chance für die deutsche Wirtschaft begreifen, wie es auf der Tagung des Elternforums Bildung und des Deutschen Philologenverbandes am 23.10.07 in Berlin diskutiert wurde.

 Abitur nach 12 Jahren – wie, wo und warum? (Bundeselternrat)

 www.chancenlos2012.de   (eine Initiative aus Berlin)

 Prognose Studienkapazitäten - Centrum für Hochschulentwicklung (Stand: Dez. 2007) Icon

 CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung  - Neue Berechnungen zum Studierendenhoch Icon

 Doppel-Abitur als Chance - PM Elternforum + Dt. Philologenverband

 


Ganztagsschulen und Ganztagsangebote in Nordrhein-Westfalen

Angebote in NRW - Informationen auf den Seiten des Ministeriums

 Schulministerium - Ganztagsangebote

 

Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I

Die Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I besteht aus drei Programmen:

  • Das "1.000-Schulen-Programm" fördert Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern während einer Mittagspause.

  • Das Programm "Geld oder Stelle" sorgt für pädagogische Übermittagbestreuung und für Ganztags- und Betreuungsangebote. Das Programm "Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I" wird zum 1.2.2009 in das Programm "Geld oder Stelle" überführt.

  • Über das dritte Programm werden zum 1.8.2009 und zum 1.8.2010 insgesamt jeweils 108 gebundene Ganztagsgymnasien und 108 gebundene Ganztagsrealschulen umgewandelt. 

Das 1.000-Schulen-Programm und das Programm "Geld oder Stelle" richten sich an alle Schulen und alle Schulformen der Sekundarstufe I.

Die erforderlichen Erlasse sind am 31.7.2008 in Kraft getreten.

Die Schulträger stellen bis zum 31.10.2008 die Anträge für das Programm "Geld oder Stelle"

sowie bis zum 30.11.2008 für die neu einzurichtenden Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen und für das 1.000-Schulen-Programm. 
Zu den Erlassen gehören auch Änderungen der Erlasse zur Fünf-Tage-Woche und zu den Hausaufgaben.

Es ist so früh wie möglich erforderlich, dass sich Schulen und Schulträger möglichst unverzüglich miteinander in Verbindung setzen, um die erforderlichen Abstimmungs- und Verständigungsprozesse in die Wege zu leiten. Dazu gehört auch eine Abstimmung über Anschlussregelungen für bestehende Verträge aus dem Programm "Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I".

 

KMK (Kultusministerkonferenz): Definition von Ganztagsschulen:

Die Kultusministerkonferenz berücksichtigt bei ihrer Definition von Ganztagsschulen sowohl

den Gesichtspunkt der ganztägigen Beschulung als auch den der Betreuung. Ganztagsschulen

sind demnach Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich I

  • an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und
    Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,

  • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
    ein Mittagessen bereit gestellt wird,

  • die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert

    und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen

    Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

(Quelle: http://www.kmk.org/statist/GTS_2006.pdf)

 


(Kern-) Lehrpläne online

Schulen brauchen Gestaltungsspielräume. Nur dann kann der Unterricht den jeweiligen Voraussetzungen der Lernenden gerecht werden. Im Mittelpunkt der Erneuerung der Schulen steht daher die eigenverantwortliche Schule. Sie legt selbst die Ziele der innerschulischen Qualitätsentwicklung fest und entscheidet, wie die grundlegenden Vorgaben des Schulgesetzes erfüllt und umgesetzt werden. Dennoch bleibt auch die eigenverantwortliche Schule in staatlicher Verantwortung. Notwendig sind allgemein verbindliche Orientierungen über die erwarteten Lernergebnisse und regelmäßige Überprüfungen, inwieweit diese erreicht werden.

In diesem Angebot werden Curriculare Vorgaben verknüpft mit Hinweisen und  begleitenden Materialien zur Verfügung gestellt. Man kann gezielt - auch fachübergreifend - in den Lehrplantexten recherchieren.

 Standardsicherung NRW


Lernmittel und Lernmittelfreiheit

Auszug aus dem Schulgesetz  -  Zehnter Teil   Schulfinanzierung

§ 96   Lernmittelfreiheit

(1) Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel gemäß
§30 zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. In Ausnahmefällen können ihnen, soweit dies wegen der Art der Lernmittel erforderlich ist, diese zum dauernden Gebrauch übereignet werden.

Die Beträge, die den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen, sind durch die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG festgelegt.

Der Eigenanteil darf in der Regel ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.

 

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technische Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.

 Schulgesetz § 96 Lernmittelfreiheit

 Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz


September 2009

Schulleiterwahl
Mitteilung des MSW:

Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sind, so wie alle übrigen im Bereich der Landesverwaltung ausgeschriebenen Stellen, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen
(Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, § 9 Abs. 1 BeamtStG).

Dabei erfolgt eine Personalauswahl auf Grundlage einer aktuellen dienstlichen Beurteilung.

 

§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass zunächst die Schulaufsicht der Schulkonferenz aus den Bewerbungen die für die Wahl geeigneten Personen benennt.
Nach dem Wortlaut des § 61 Abs. 3 Satz 1 SchulG schlägt die Schulkonferenz (nach Durchführung des Wahlverfahrens) der Schulaufsicht dann eine Person zur Ernennung vor.

 

Die Besetzungsentscheidung trifft also gemäß der Gesetzesregelung die Schulaufsicht. Die dienstrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

 

Die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht in Münster haben zu den von Ihnen gestellten Fragen Grundsätze aufgestellt, nach denen die Bezirksregierungen verfahren.

Bereits die Benennung der am besten geeigneten Personen oder der am besten geeigneten Person gegenüber der Schulkonferenz (§ 61 Abs. 1 Satz 2 SchulG) muss sich nach dem eingangs dargestellten Leistungsgrundsatz richten.

 

Dies bedeutet in der Praxis, dass die Bezirksregierungen nur die nach ihrer Beurteilung am besten geeigneten Bewerber benennen kann.

Auch die endgültige Besetzungsentscheidung muss stets am Leistungsprinzip ausgerichtet sein.

Dies gilt auch dann, wenn eine ablehnende oder nicht zustande gekommene Entscheidung der Schulkonferenz vorliegen sollte, die dem Grundsatz der Bestenauslese nicht entspricht.

Gleiches gilt auch für die gem. § 61 Abs. 4 SchulG einzuholende Zustimmung des Schulträgers.

 

Urteile zur Schulleiterwahl:

1. Oberwaltungsgericht (OVG) NRW vom 7.8.2008, Aktenzeichen: 6 B 942/08 

2. OVG NRW vom 23.4.2008, Aktenzeichen: 6 B 370/08

 

>   http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php


Juni 2008

Eigenverantwortliche Schule

Am 19.06.2008 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) ein Maßnahmepaket zur "Stärkung der Eigenverantwortlichen Schule" veröffentlicht (hier Kurzübersicht):

  1. Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben.

  2. Schulleiter werden zu Dienstvorgesetzten

  3. Lehrerräte erhalten personalvertretungsrechtliche Kompetenzen.

  4. Erhöhung der Attraktivität von Leitungsfunktionen.

  5. Vorqualifizierung von potentiellen Schulleitungen.

  6. Bessere Personalsteuerung durch Flexibilisierung der Stellenbesetzungsverfahren und Stellentransparenz.

  7. Fortsetzung der Altersteilzeit für Lehrkräfte.
    Die zum 31. Dezember 2009 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte wird um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

  8. Beschäftigung von Nicht-Lehrkräften an Schulen.

  9. Gemeinsame Verantwortung in regionalen Bildungsnetzwerken.

 MSW - Schulmail -[19.06.2008] Maßnahmenpaket "Stärkung der Eigenverantwortlichen Schulen"


April 2008

Bericht im Manager-Magazin 09.04.2008:

OECD - Dreigliedrige Schule schadet
Will die Bundesregierung das hohe Wirtschaftswachstum halten, muss sie auf vielen Gebieten mehr tun. Dies geht aus dem neuen Wirtschaftsbericht der OECD hervor.
Besonders problematisch sehen die Experten das Thema Bildung.

 Manager-Magazin >>


Februar 2008

Neues Bündnis "Länger gemeinsam Lernen" gegründet

Bündnis länger gemeinsam lernenIm Bündnis "Länger gemeinsam Lernen" haben sich Initiativen und Einzelpersonen zusammen geschlossen, um sich gemeinsam für eine Schule einzusetzen, die allen Kindern beste Zukunftschancen bietet.

Zentrales Ziel des Bündnisses ist es, für ein längeres gemeinsames Lernen aller Kinder in den nordrhein-westfälischen Schulen zu werben. Die erforderliche breite gesellschaftliche Diskussion zur Weiterentwicklung unseres Bildungssystems möchten die Initiatorinnen und Initiatoren befördern.

Die Anforderungen an eine Schule, die die Potentiale aller Kinder und Jugend­lichen optimal fördert, wurden im Februar 2008 anlässlich einer Pressekonferenz von den Erstunterzeichnern der Erklärung, Prof. Hans-Martin Lübking (Evan­ge­lische Kirche in Westfalen), Guntram Schneider (Vorsitzender des DGB) und Dr. Manfred Scholle (Vorstand Gelsenwasser AG) vorgestellt.


 

Ein zweites Bündnis mit ähnlicher Zielsetzung existiert seit einiger Zeit:

NRW-Bündnis "Eine Schule für alle"

Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen haben ein Aktionsbündnis gegründet. Ziel des Bündnisses ist die Aufgabe des vielgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für alle. Diese soll für alle Kinder und Jugendlichen bis zum ersten schulischen Abschluss in der Sekundarstufe I da sein. Junge Menschen mit speziellem Förderbedarf gehören von Anfang an dazu und erhalten dort die notwendige Förderung. Jedes einzelne Mädchen und jeder einzelne Junge wird in seiner Gesamtentwicklung unterstützt.


Dezember 2007

PISA 2006 (15-jährige) und IGLU/PIRLS (Grundschulen 4. Klasse)
Veröffentlichung der internationalen Ergebnisse

 PISA 2006 Webseite  >>

 IGLU/PIRLS 2006 Webseite  >>

 

 OECD Factbook 2008
 

Performance on the science scale in PISA 2006:

Performance on the science scale in PISA 2006

Performance on the reading scale in PISA 2006:

Performance on the reading scale in PISA 2006


22.11.2006

Brief und Informationen der LEK NRW an alle Schulpflegschaften in NRW

 LEK-Brief als PDF  >>

 Resolution BER FPT Mai 2003 Ludwigsfelde  >>

 BER_StellungnahmeSchulstruktur_24.9.05   >>


15.11.2006

Vorsitzender des BER fällt politischen Intrigen zum Opfer

Die Elternvertreter im BER der Grund- und Gesamtschulen sowie die Landeselternkonferenz bedauern den Rücktritt des Vorsitzenden des Bundeselternrates Wilfried Steinert außerordentlich. Wir schätzen sein Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz für bessere Bildungschancen unserer Kinder.

Die Verbände verurteilen die persönlichen Angriffe auf die Person des Vorsitzenden, die zu dessen Rücktritt geführt haben, auf das schärfste. Der Austritt Niedersachsens trifft auf Unverständnis. „Das Ziel ‚Eine Schule für Alle’ war und ist ein demokratisch diskutierter und abgestimmter Konsens von allen im BER engagierten Elternvertretungen. Auch wenn dies schon in der Vergangenheit nicht von allen Gymnasialvertretern geteilt wurde. Die vier Elternverbände sind sich darüber einig, dass gerade in Bezug auf den Rückschritt in die Kleinstaaterei nach der Förderalismusreform ein starker BER als länderübergreifende Plattform für engagierte Eltern unverzichtbar ist.

Um die Interessen der Schülerinnen und Schüler aus NRW weiterhin im Bundeselternrat zu vertreten und für gleiche Bildungschancen aller Kinder einzutreten, werden die vier Elternverbände auch in Zukunft auf konstruktive Zusammenarbeit auf Bundesebene bauen und sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Uns geht es um eine zukunftsweisende Bildung für alle Kinder, die unserer Gesellschaft und jedem Individuum eine Existenzgrundlage bietet. Politisierung, Ideologisierung und Lobbyismus sind kontraproduktiv und zeugen eher von Kleingeist als Entwicklungswillen.

 www.bundeselternrat.de

 Vollständige Erklärung von Wilfried W. Steinert zu seinem Rücktritt  >>


Paragraph

Juni 2006
Reform des Schulgesetzes zum Schuljahr 2006/07

Zum 01. August 2006 tritt das neue Schulgesetz (Reform des Schulgesetzes von 2005) in Kraft.

Für uns Eltern wichtige, teilweise einschneidende Maßnahmen:

  • Frühere Einschulung

  • Aufhebung der Schulbezirke für die Anmeldung in der Grundschule und der Berufsschulen (ab Sj. 2008/09)

  • Verbindliche Grundschulempfehlungen - kaum Mitspracherecht der Eltern beim Übergang in die weiterführende Schule

  • Veränderte Struktur in der Sek I + Sek II:  z.B.  Gymnasium 9+3

  • Neue Stundentafeln

  • Einführung von "Kopfnoten" für das Arbeits- und Sozialverhalten  (Handreichung >>)

  • Individuelle Förderung (u.a. um Sitzenbleiben zukünftig zur Ausnahme zu machen)

  • Einschränkung der Mitwirkung von Eltern und Schülern (Aufhebung der Drittelparität in der Schulkonferenz)

  • Immer noch keine gewählte landesweite Elternvertretung

  • Qualitätsanalyse an Schulen

  • Wahl der Schulleiter durch die Schulkonferenz

  • Eigenverantwortlichkeit der Schulen

 

Weitergehende Informationen zum Schulgesetz:

  • Pressemeldungen zum neuen Schulgesetz:   >  Presse


bullet

Juni 2006

Grundschule - neue Ausbildungsordnung (AO-GS) - individuelle Förderung/Lernstudios

Am 22.06.2006 wurde die neue Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung verabschiedet.
In § 4 Individuelle Förderung, Lernstudio wird festgelegt, dass jede Grundschule ein eigenes Förderkonzept erarbeitet. Das schulische Förderkonzept kann Maßnahmen der äußeren Differenzierung (Lernstudio) wie der inneren Differenzierung vorsehen.

hierzu: Handlungsrahmen des Ministeriums  >>
 

bullet

Juni 2006

Neue Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I
>  Stundentafeln im Bildungsportal NRW   >>
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (Bildungsportal NRW)  >>